AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der B2B Media Group GmbH

1.) Werbeauftrag/Geltung im Multi Channel Ad Network

1.1) Die B2B Media Group GmbH (im Folgenden: „B2B MG“) vermarktet die Internet-Werbeflächen, Datenbanken und weitere Kanäle der B2B MG und Partner. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist jeder Vertrag zwischen einem Werbungstreibenden (im Folgenden: „Kunde“) und B2B MG über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel etc. im Multi Channel Ad Network der B2B MG und Partner.

1.2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese AGB sowie die Preisliste und etwaige Rabattstaffeln der B2B MG. Abweichende AGB des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden oder mit diesen AGB übereinstimmen.

1.3) Die B2B MG ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Über etwaige Änderungen wird B2B MG seine Kunden rechtzeitig in Kenntnis setzen. Die Änderung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn dieser nicht binnen 4 Wochen der Änderung widerspricht.

 

2.) Werbemittel

2.1) Werbemittel im Sinne dieser AGB sind alle für die Werbung eingesetzten Elemente und Materialien. Werbemittel können insbesondere aus Bildern, Texten, Tonfolgen oder Bewegtbildern bestehen, ebenso aus sensitiven Flächen, die beim Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunden genannten Onlineadresse zu weiteren Seiten herstellt, die im Bereich des Kunden oder eines Dritten liegen. Werbemittel können auch aus mehreren der genannten Elemente zusammengesetzt sein.

2.2) Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die in der Preisliste ausgewiesenen Formate in Frage. Sonderformate und Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch die B2B MG im Einzelfall möglich.

 

3.) Vertragsschluss

3.1) Grundsätzlich sind die von B2B MG abgegebenen Angebote über den definierten Zeitraum verbindlich. Änderungs- oder Sonderwünsche des Auftraggebers können die Preiskalkulation verändern. Hierüber hat B2B MG den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren und seine Genehmigung vor Auftragsweitergabe oder Bearbeitung einzuholen.

3.2) Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderung der nach Angebotsabgabe und Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse, hinsichtlich Preissteigerungen bei Zulieferern oder durch Sonderwünsche des Auftraggebers entstehen, bzw. Mehrkosten, die durch den aus Termingründen oder wegen gesteigerten oder gewünschten Qualitätsansprüchen des Auftraggebers, durch den notwendigen Wechsel von einem Zulieferer/Hersteller entstehen, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.

3.3) Die Angaben in den Mediadaten sind bestmöglich ermittelt, aber nur annähernd und unverbindlich.

3.4) Ein Anzeigenvertrag (Insertion Order – I/O) kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden von der B2B MG schriftlich, in der Regel durch eine Auftragsbestätigung, angenommen oder die Leistung auch teilweise erbracht wird.

3.5) Soweit ein Auftrag von einer Agentur erteilt wird, kommt der Vertrag im Zweifel zwischen der Agentur und der B2B MG zu Stand. Die B2B MG ist berechtigt, von der Agentur einen Vertretungsnachweis in Bezug auf ihre Kunden zu fordern.

3.6) Werbung für Waren oder Leistungen von mehreren Werbetreibenden innerhalb eines Werbeauftritts (Banner, Popup, etc.) müssen durch eine zusätzliche Vereinbarung mit der B2B MG beauftragt werden. Die vorstehenden Bedingungen für den Vertragsschluss gelten entsprechend.

 

4.) Abwicklung/Fristen

4.1) Die Werbemittel sind von dem Kunden unter Beachtung der von B2B MG vorgegebenen, technischen Anforderungen rechtzeitig zu liefern. Die Lieferung hat spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Schalttermin zu erfolgen. Im Falle einer verspäteten Anlieferung der Werbemittel ist eine ordnungsgemäße und pünktliche Schaltung der gebuchten Werbeaufträge nicht mehr gewährleistet. Etwaige Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Minderung der Vergütung, wegen verspäteter Erfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

4.2) Ist ein Vertrag über Werbemittel auf Abruf geschlossen, so sind die Werbemittel innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss zur Schaltung abzurufen.

4.3) Die Pflicht von der B2B MG zur Aufbewahrung des Werbemittels endet 3 Monate nach der letztmaligen Schaltung.

4.4) Dem Kunden ist das Setzen von Cookies auf den von B2B MG vermarkteten Seiten nicht gestattet.

4.5) Der Kunde übermittelt die von ihm gelieferten Werbemittel frei von schadhafter Software, wie Viren, Trojaner, etc. Er verpflichtet sich, zur Überprüfung Software einzusetzen, die dem jeweils aktuellen Stand entsprechen. Sofern ein geliefertes Werbemittel dennoch entsprechende Software enthält, ist die B2B MG zur Vermeidung eines weiteren Schadens berechtigt, die betroffenen Werbemittel ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden unverzüglich zu löschen.

4.6) Lead Generierung im Allgemeinen: Der Kunde bekommt von der B2B MG Leads immer mit einem Single Opt-In geliefert. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich auf der jeweiligen IO vermerkt werden. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Adressen (Leads), diese umgehend auf Qualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen der Leads können 14 Tage nach der Auslieferung seitens der B2B MG nicht mehr berücksichtigt werden.

4.7) Lead Generierung für Webcasts: Wird eine fest gebuchte Anzahl an Leads für einen live Webcast nicht zum geplanten Termin erreicht, ist der Kunde verpflichtet der B2B MG ein bis zwei Whitepaper zur Verfügung zu stellen. Über diese werden die restlich ausstehenden Leads für den Kunden generiert.

4.8) Lead Generierung für Webcasts: Die Vorlaufzeit zur einer Bewerbung von Webcasts beträgt mindestens sechs Wochen.

 

5.) Ablehnungsbefugnis

5.1) B2B MG ist berechtigt, einzelne Werbemittel sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Vertragsabschlusses abzulehnen oder zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt, oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde. Gleiches gilt bei technischer oder inhaltlicher Unzumutbarkeit für die B2B MG.

5.2) Die B2B MG kann auch bereits veröffentlichte Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde oder sonstige Dritte nachträglich Änderungen an dem Werbemittel vornehmen, die zu Verstößen gemäß Absatz 1 führen oder die Inhalte nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link in dem Werbemittel verwiesen wird.

 

6.) Rechtegewährleistung / Rechteeinräumung durch den Kunden

6.1) Der Kunde versichert und gewährleistet, dass er zur Schaltung des beauftragten Werbemittels alle erforderlichen Rechte besitzt und dass das Werbemittel die geltenden Rechtsvorschriften beachtet. Die B2B MG ist nicht verpflichtet, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Werbemittel selbst zu überprüfen. Der Kunde stellt die B2B MG von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaig ihnen zustehenden Rechten an den Werbemitteln gegen die B2B MG geltend machen. Gleiches gilt für etwaige Verstöße des Werbemittels gegen gesetzliche Bestimmungen und gegen Rechte Dritter. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung.

6.2) Der Kunde überträgt der B2B MG sämtliche für die beauftragte Werbeschaltung erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte in nicht ausschließlicher Form. Die Rechte werden ohne räumliche Begrenzung übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller Formen der Internet-Werbung durch alle bekannten oder zukünftigen technischen Verfahren.

 

7.) Gewährleistung der B2B MG

7.1) Die B2B MG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Stand entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Gewährleistungsrechte entstehen nicht für unwesentliche Fehler. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe des Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und / oder Hardware (z.B. Browser des Users oder des Internetdienstleisters),
  • durch die Störung des Kommunikationsnetzes Rechnerausfall bei anderen Betreibern oder Providern
  • durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder
  • durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen

7.2) Erfolgt die Wiedergabe eines Werbemittels in nicht nur unwesentlichem Maße fehlerhaft, wird die B2B MG zur Abgeltung eventueller Gewährleistungsansprüche unverzüglich eine Ersatzschaltung vornehmen. Lässt die B2B MG eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist zur Ersatzschaltung verstreichen oder wird diese Ersatzschaltung endgültig verweigert, hat der Kunde Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Dabei beschränken sich die Rechte des Kunden auf das Ausmaß des von der Gewährleistung betroffenen Werbemittels.

7.3) Beruht eine fehlerhafte Schaltung auf nicht offenkundigen Mängeln der vom Kunden gelieferten Werbemittel, kann der Kunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche geltend machen. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholter Werbeschaltung, wenn der Kunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

7.4) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten seit ihrer Entstehung.

 

8.) Höhere Gewalt

Entfällt die ordnungsgemäße Erfüllung eine Auftrages aus Gründen, die die B2B MG nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen eines unverschuldeten Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, gesetzliche Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich Dritter oder aus vergleichbaren Gründen, wird die Durchführung des Werbeauftrages nachgeholt, sobald die Verhinderungsgründe entfallen sind. Bei Nachholung in für den Kunden angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von der B2B MG bestehen. Sofern die Verzögerung nicht nur unerheblich ist, wird B2B MG den Kunden entsprechend informieren.

 

9.) Haftung der B2B MG

9.1) Die Haftung der B2B MG ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen der B2B MG beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) durch B2B MG beruhen, aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, die aus einer arglistigen Täuschung durch eine der genannten Personen folgen oder die sich aus der Verletzung einer von B2B MG übernommenen Beschaffenheitsgarantie oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ergeben. Das Recht, Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen, bleibt unberührt.

9.2) In Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes haftet die B2B MG für sämtliche Schäden in voller Höhe. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3) Schadensersatzansprüche gegen B2B MG verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

9.4) Die geregelten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehelfen von B2B MG.

 

10.) Vergütung

10.1) Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. einem individuell angefertigtem Angebot. Vereinbarte oder eingeräumte Rabatte gelten nur für die in Auftrag gegebene Anzeigenmenge und sind auf 4 Wochen begrenzt.

10.2) Die B2B MG behält sich eine Änderung der Preisliste vor. Für bereits abgeschlossene Verträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von B2B MG mindestens einen Monat vor Schaltung des Werbemittels dem Kunden mitgeteilt und der Kunde nicht binnen 14 Tagen aus diesem Grunde vom Auftrag zurück getreten ist.

10.3) Im Falle eines vereinbarten Rahmenabschlusses berücksichtigen die von der B2B MG gewährten Rabatte die mit einem Kunden während der Dauer von zwölf Monaten („Rahmenjahr“) geschalteten und bezahlten Werbeaufträge. Eine rückwirkende Rabattierung bereits erteilter Aufträge erfolgt nicht. Ebenso unberücksichtigt bleiben Aufträge, die im Rahmenjahr zwar erteilt wurden, jedoch erst danach zur Ausführung gelangen. Sofern die B2B MG unter Berücksichtigung des gesamten Schaltvolumens in einem Rahmenjahr überhöhte Rabatte gewährt hat, erfolgt gegenüber dem Kunden nachträglich eine Rabattnachbelastung. Nach Ablauf des ersten Rahmenjahres beginnt jeweils ein neues Rahmenjahr.

10.4) Für die Abrechnung von Ad-Impressions, Clicks, Lead Volumina etc. ist ausschließlich der von der B2B MG eingesetzte Ad-Server/LDS maßgebend.

 

11.) Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug

11.1) Die Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Vertragsformular, das Ihrem Auftrag zugrunde liegt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren Schaden der B2B MG nach. Der Ersatz weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

11.2) Die B2B MG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, den aktuellen sowie alle weiteren von dem Kunden gebuchten Werbeaufträge vollständig in Rechnung zu stellen und die Schaltung weiterer Werbemittel von der Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Früher vereinbarte, abweichende Zahlungsziele bleiben in diesem Fall außer Betracht.

 

12.) Stornierung/Kündigung

Angenommene und damit rechtsverbindliche Anzeigenaufträge unterliegen prinzipiell den Stornofristen die direkt auf der jeweiligen I/O festgehalten sind. Falls keine Stornofristen und/oder Stornogebühren angegeben sind, gilt folgende Regelung:

  • 14 – 7 Tage vor Kampagnenstart: 25% Stornogebühren über den gesamten Auftragswert
  • 6 – 1 Tage vor dem Kampagnenstart: 50% Stornogebühren über den gesamten Auftragswert

Nachdem eine Kampagne gestartet ist, kann diese nicht mehr storniert werden.

 

13.) Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltung

13.1) Dem Kunden ist eine Abtretung der Ansprüche aus dem Werbevertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der B2B MG gestattet. Mit Ansprüchen gegen die B2B MG kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13.2) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist dem Kunden nur gestattet, wenn der Zahlungsanspruch von der B2B MG und der Anspruch des Kunden auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

 

14.) Schlussbestimmungen

14.1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Werbeaufträgen ist Nürnberg.

14.2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

14.3) Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

14.4) Soweit in diesem Vertrag Schriftform Pflicht ist, sind auch E-Mail und Fax zulässig.

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